akute Hörschädigung, verursacht durch eine Schallwelle von mehr als 150 dB Stärke und weniger als 2 Millisekunden Dauer. Ein Explosionstrauma verursacht eine Schädigung des Innen- und Mittelohres mit einer Trommelfellverletzung durch eine Schallwelle von mehr als 2 Millisekunden Dauer und mehr als 150 dB. Beim akuten Lärmtrauma dauert die Lärmeinwirkung mehrere Minuten und schädigt nur das Innenohr. Beim akustischen Unfall ist eine lärmbedingte Innenohrschädigung mit einer Minderdurchblutung des Ohres kombiniert.
Befund: Es kommt zu plötzlich auftretender Schwerhörigkeit auf einem oder beiden Ohren, häufig kombiniert mit einem Ohrgeräusch.
Behandlung: Bei einer sofortigen Therapie mit durchblutungsfördernden Infusionen sind die Heilungschancen gut, soweit das Trommelfell intakt ist. Je später die Behandlung begonnen wird, desto schlechter sind die Ergebnisse. Beim Explosionstrauma bleibt häufig eine Innenohrschwerhörigkeit.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 08.12.2010
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